Rechtsprechung
KG, 15.05.1972 - 12 U 1022/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweis des ersten Anscheins; Einordnung eines Unfalls als unabwendbares Ereignis; Vorliegen eines Mitverschuldens bei einer Unfallverursachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Radfahrer kommt zu Fall - am Straßenrand geparktes Fahrzeug
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Mitverschulden eines Radfahrers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7
Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen einer sich öffnenden PKW-Tür
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.03.1970 - 17 O 326/68
- KG, 15.05.1972 - 12 U 1022/70
Papierfundstellen
- VersR 1972, 1143
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Celle, 13.12.2023 - 14 U 32/23
Anscheinsbeweis; berührungsloser Unfall; Auffahrunfall; Haftungsverteilung bei …
Auch nach den Erwägungen des Kammergerichts Berlin kommt bei berührungslosen Unfällen die Anwendung eines Anscheinsbeweises in Betracht ( KG Berlin, Urteil vom 15. Mai 1972 - 12 U 1022/70 -, juris). - LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19
Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis bei berührungslosem Unfall
Auch das KG Berlin (Urteil vom 15. Mai 1972 - 12 U 1022/70 -, juris) hatte einen Anscheinsbeweis bei einem berührungslosen Unfall angenommen und ausgeführt, komme ein Radfahrer neben einem am Fahrbahnrand abgestellten Kfz in dem Augenblick zu Fall, in dem der Fahrzeugführer die Tür zur Fahrbahn hin öffne, dann könne wegen des engen örtlichen und zeitlichen Zusammenhangs auch dann der Anscheinsbeweis dafür sprechen, dass der Radfahrer infolge dieser Türbewegung gestürzt sei, wenn eine Berührung zwischen Fahrrad und Kfz nicht stattgefunden habe; in einem solchen Fall sei davon auszugehen, dass sich der Sturz bei dem Betrieb des Kfz ereignet habe. - LG Hamburg, 27.09.2022 - 302 O 245/19
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines berührungslosen …
Auch das KG Berlin (Urteil vom 15. Mai 1972 - 12 U 1022/70 -, juris) hatte einen Anscheinsbeweis bei einem berührungslosen Unfall angenommen und ausgeführt, dass wenn ein Radfahrer unter nicht näher geklärten Umständen neben einem am Fahrbahnrand abgestellten Kfz in dem Augenblick zu Fall komme, in dem der Fahrzeugführer die Tür zur Fahrbahn hin öffne, dann könne wegen des engen örtlichen und zeitlichen Zusammenhangs auch dann der Anscheinsbeweis dafür sprechen, dass der Radfahrer infolge dieser Türbewegung gestürzt sei, wenn eine Berührung zwischen Fahrrad und Kfz nicht stattgefunden habe; in einem solchen Fall sei davon auszugehen, dass sich der Sturz bei dem Betrieb des Kfz ereignet habe.Denn es entspricht der Lebenserfahrung und ist insofern ein typischer Geschehensablauf, dass ein für einen Radfahrer unvorhergesehenes Anfahren diesen veranlasst, Ausweichbewegungen oder Bremsmanöver zu machen, die zu einem Sturz führen können (siehe auch KG, VersR 1972, 1143, beck-online).